Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Fachwerk Marketing GmbH, D-68799 Reilingen

§ 1 Geltungsbereich der AGB
(1) Wir führen die uns erteilten Aufträge nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus.
(2) Diese AGB sind auch anzuwenden, wenn ein Auftrag nach der Aufnahme von Vertragsverhandlungen aus Gründen nicht zustande kommt, die der nicht zum Auftraggeber gewordene Verhandlungspartner zu vertreten hat.
(3) Entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmen.
(4) Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte gleicher oder ähnlicher Art mit dem gleichen Auftraggeber. Dies gilt bei Geschäften, die innerhalb von zwei Jahren nach der Abwicklung des gegenwärtigen Auftrags abgeschlossen werden, auch dann, wenn entgegen unser Praxis die AGB dem Geschäftspartner/Auftragsgegner ausnahmsweise nicht nochmals übermittelt wurden.

§ 2 Vertragsabschluss
Ein Auftrag an uns kommt zustande, wenn wir auf eine entsprechende Anfrage oder Bestellung des (späteren) Auftraggebers eine Auftragsbestätigung schriftlich, per Fax oder per E-Mail erteilen oder wenn der (spätere) Auftraggeber erklärt, dass er ein verbindliches schriftliches Angebot von uns annimmt.

§ 3 Unsere Leistungen und unsere Haftung
(1) Unsere Leistungen erbringen wir stets im besten Bemühen. Den vom Auftraggeber erstrebten Erfolg legen wir unserer Tätigkeit stets zu Grunde, ohne dass er hierdruch Geschäftsgrundlage unserer Tätigkeit wird. Für den Auftraggeber erbringen wir in dieser Hinsicht ausschließlich eine Dienstleistung.
(2) Wir sind berechtigt, Subunternehmen unserer Wahl mit der Erbringung bei uns bestellter Leistungen zu beauftragen, wenn dies zweckmäßig und nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden ist.
(3) Neben den von uns selbst erbrachten graphischen Dienstleistungen erteilen wir für den Auftraggeber im eigenen Namen Aufträge an Dritte, z. B. Aufträge für den Druck von Plakaten, Prospekten und Druckerzeugnisse aller Art, die Schaltung von Anzeigen, Banden- und Fahnen-Werbung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kosten für diese von Dritten erbrachten Leistungen erheben wir von dem Auftraggeber mit einem Aufschlag von fünfzehn Prozent.
(4) Wir übertragen dem Auftraggeber das Nutzungsrecht an den von uns entworfenen und hergestellten graphischen Produkten, jedoch nur zu dem Zweck und in dem Umfang, der im Einzelfall vereinbart worden ist. Das Urheberrecht, Geschmacksmusterrechte und etwaige sonstige Rechte an unseren Produkten behalten wir uns vor. Sofern der Auftraggeber diese Produkte ohne unsere Einwilligung (vorherige Zustimmung) für andere Zwecke oder in einem über den vereinbarten hinaus gehenden Umfang nutzt, behalten wir uns die Untersagung dieses Verhaltens vor. Für den Zeitraum bis zur etwaigen Untersagung werden wir in jedem Fall die übliche Lizenzgebühr verlangen.
(5) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, steht uns eine Nachfrist von sechs Tagen zu, sofern unser Produkt nicht erkennbar zu einem früheren Termin vom Auftraggeber benötigt wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Aufraggeber Schadensersatz, jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes, geltend machen. Die Geltendmachung des positiven Erfüllungsinteresses wird ausgeschlossen.
(6) Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits, einem gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Der Verwender haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind.
3. Eine weitergehende Haftung des Verwenders ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
4. Die Haftung für ideelle Schäden, insbesondere Image – Schäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Bei von uns für den Auftraggeber bestellten Drucksachen, Anzeigen, Banden- und Fahnenwerbung haften wir im Falle von Druckfehlern und Falschdrucken ebenfalls nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(8) Wir haften nicht dafür, dass der Auftraggeber durch von beigebrachte Unterlagen, z. B. Texte, Fotos, Entwürfe u. ä., daran bestehende Rechte Dritter verletzt. Hierfür ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Das etwaige Bestehen solcher Rechte zu prüfen, sind wir nicht verpflichtet. Nimmt uns ein Dritter deswegen dennoch erfolgreich in Anspruch, so stellt uns der Auftraggeber im Innenverhältnis frei.
(9) Wir haften nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung des Auftrags, die auf Höhere Gewalt, z. B. Streik, Unruhen und ähnliche Ereignisse zurückzuführen sind.

§ 4 Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt uns alle zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass dabei keine Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt und dass etwaige behördliche Auflagen eingehalten werden. Falls uns Verstöße hiergegen bekannt werden, sind wir berechtigt, ein abgegebenes Angebot zurückzuziehen, einen Auftrag zu kündigen oder die weitere Erfüllung des Auftrags abzulehnen und Erstattung der uns entstandenen Kosten zu verlangen.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Inhalt seiner Internetseiten. Er holt ferner bei der Erstellung von Printmedien aller Art die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse ein.
(3) Der Auftraggeber erbringt die von ihm übernommenen, Leistungen, insbesondere die Lieferung von Dateien, Fotos, Zeichnungen, Skizzen und anderen Unterlagen aller Art sowie die Übermittlung aller notwendigen Informationen so rechtzeitig, dass der Termin für die Erledigung des Auftrags nicht gefährdet wird. Tut er dies nicht oder nicht rechtzeitig, so sind wir unsererseits nicht zur Einhaltung des Termins verpflichtet. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eine aus einem anderen Grund eintretende Verzögerung zu vertreten hat. Unabhängig von der Entstehung einer Schadensersatzpflicht (siehe Abs. 5) sind wir berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist mit der Erklärung zu setzen, dass wir die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnen. Nach Fristablauf können wir den Vertrag unter Aufrechterhaltung unserer Schadensersatzansprüche fristlos kündigen.
(4) Der Auftraggeber gibt Entwürfe der bestellten Leistungen jeweils unverzüglich schriftlich frei oder beanstandet sie unter detaillierter Angabe der Gründe. Erhalten wir binnen drei Tagen keine Nachricht, gilt der betreffende Entwurf als freigegeben, es sei denn, aus den Umständen ist klar erkennbar, dass der Auftraggeber den Entwurf nicht billigt.
(5) Material, das der Auftraggeber beschafft, liefert er uns frei Haus.
(6) Mit Eintritt eines etwaigen Annahmeverzugs des Auftraggebers geht die Gefahr auf ihn über.
(7) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft andere Obliegenheiten, z. B. die Verpflichtung nach Abs. 2, so hat er uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(8) Der Auftraggeber gibt uns alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Unterlagen, z. B. Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Zeichnungen, Blindbände, spätestens nach der Erledigung des Auftrags zurück, sofern ihm diese nicht ausdrücklich übereignet oder sofern ihm nicht Nutzungsrechte an ihnen eingeräumt worden sind. Das Gleiche gilt im Falle des Scheiterns von Vertragsverhandlungen für den Zeitpunkt, in dem dies feststeht. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen ausdrücklich vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) zugänglich gemacht werden.
(9) Im Falle der vorzeitigen Kündigung kann die Auftragnehmerin satt der Ansprüche aus § 649 S. 2 BGB 15 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leitung entfallenden vereinbarten Vergütung verlangen. Der Anspruch steht der Auftragnehmerin nicht zu, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin nachweist, dass der der Auftragnehmerin nach § 649 BGB zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 5 Preise
(1) Unsere Preise werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. in dem jeweiligen Angebot genannt. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Autoren-Korrekturen sind in den Preisen nicht einbegriffen. Sie werden nach Aufwand bemessen und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Angabe „nach Aufwand” bedeutet, dass bei uns festgehalten wird, wie viele Personen an der betreffenden Aufgabe mitgewirkt haben und wie viel Arbeitszeit sie dafür aufgewendet haben. Der sich daraus nach Multiplikation mit den jeweiligen Stundenverdiensten ergebende Betrag wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(3) Für die ISDN-Übermittlung von Daten berechnen wir zusätzlich ein am Aufwand orientiertes Pauschal- Entgelt.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, behalten wir uns angemessene Preiserhöhungen wegen etwaiger Kostensteigerungen (Löhne und Gehälter, Material, Vertrieb) für Leistungen vor, die später als drei Monate nach Auftragserteilung zu erbringen sind. Die Kostenerhöhungen werden wir in solchen Fällen dem Auftraggeber im Einzelnen darlegen.
(5) Sofern für die termingerechte Erledigung des Auftrags Sonn- oder Feiertagsarbeit notwendig wird, berechnen wir hierfür einen anteiligen Aufschlag von 50 Prozent auf den jeweiligen Preis. Wenn irgend möglich, werden wir den Augtraggeber vorab auf die Notwendigkeit hinweisen.
(6) Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die auf Grund von Angaben des Auftraggebers zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben.
(7) Kosten, die durch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen, werden zusätzlich berechnet.
(8) Wird eine Maßnahme des Auftraggebers, die auf einer von uns erbrachten Leistung beruht, behördlicherseits untersagt, so werden unsere Ansprüche an den Auftraggeber dadurch nicht berührt.
(9) Kosten für Probedrucke, Blindbände, Dummies, Probesatz, Andrucke und ähnliche Vorarbeiten werden dem Auftraggeber berechnet, auch wenn dieser letztlich den Auftrag nicht erteilt.
(10) Wird eine vom Auftraggeber geplante Maßnahme, für die dieser uns mit Leistungen beauftragt hat, innerhalb von drei Tagen vor Beginn unserer Arbeiten storniert, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber sämtliche Kosten für Vorbereitungen in Rechnung zu stellen. Statt dessen können wir einen Pauschalbetrag ohne Einzelnachweis in Höhe von 25 Prozent des Auftragswertes verlangen.

§ 6 Zahlungsweise
(1) Das Entgelt für unsere Leistungen ist für uns kostenfrei in voller Höhe ohne Abzüge wie. Skonti oder Rabatte binnen acht Tagen (Zahlungseingang) nach Rechnungstellung zu zahlen..
(2) Unser Entgelt ist grundsätzlich auf das auf unseren Geschäftsbögen genannte Konto zu überweisen. Statt dessen ist jedoch Barzahlung möglich.
(3) Bei Bereitstellung aussergewöhnlich großer Papier- oder Materialmengen oder Vorleistungen können wir eine Vorauszahlung hierfür verlangen, maximal in Höhe von 25 Prozent des gesamten Auftragswerts.

§ 7 Zahlungsverzug des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung nach einer – nach Ablauf der Zahlungsfrist in § 5 Abs. 1 versandten – Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungseingang in Verzug (§ 286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt erheben wir Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent oder, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz, der dem Bundesanzeiger oder dem Internet entnommen werden kann (§§ 288, 247 BGB). Über die Verzugszinsen hinaus behalten wir uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
(2) Rügt der Auftraggeber, der Auftrag sei nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden, so tritt die Fälligkeit unseres Entgelts bzw. bei vereinbarter Ratenzahlung der letzten Rate erst mit der Behebung des gerügten (angeblichen) Mangels ein, wenn wir diesen entweder anerkannt haben oder im Falle einer streitigen Auseinandersetzung die Berechtigung der Rüge in der das entsprechenden Verfahren abschließenden Entscheidung festgestellt wird.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als er eine etwaige nicht ordnungsmäßige Ausführung des Auftrags gerügt hat und wir die Berechtigung der Rüge anerkannt haben, dagegen insbesondere dann nicht, wenn seine Gegenforderung auf einem anderen Rechtsverhältnis beruht.
(3) Uns steht an allen vom Auftraggeber bereit gestellten Daten, Vorlagen, Manuskripten, Materialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

§ 9 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Rügt der Auftraggeber die unvollständige oder nicht ordnungsmäßige Ausführung des Auftrags, werden wir die Berechtigung der Rüge unverzüglich und sorgfältig prüfen. Erkennen wir diese an, werden wir den fehlenden Teil so schnell wie möglich nachliefern bzw. den Mangel so schnell wie möglich durch Überarbeitung beheben. Stellt das den Auftraggeber noch nicht zufrieden, werden wir erneut nachbessern, sofern sein entsprechendes Ansinnen unseres Erachtens gerechtfertigt ist.
(2) Der Auftraggeber hat ein Recht zum Rücktritt, wenn wir die Nachbesserung nach Abs. 1 unberechtigt verweigern, auf eine Mängelrüge zwei Wochen lang nicht reagieren oder einen zu Recht gerügten Mangel trotz zweimaliger Nachbesserung nicht beheben.
(3) Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt ebenfalls für Abweichungen des Auflagendrucks vom Andruck.
(4) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe unserer eigenen Ansprüche gegen den Lieferanten. Wir sind berechtigt, uns durch Abtretung der Ansprüche gegen den Lieferanten von unserer Haftung zu befreien unter der Voraussetzung, dass dieser nicht insolvent ist oder binnen drei Monaten nach der Abtretung insolvent wird. In diesen Fällen haften wir wie ein Bürge.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem Auftragsverhältnis und aus einem nach Verhandlungen nicht zustande gekommen Auftrag ist unser Geschäftssitz.

§ 11 Schriftform
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie von ihnen im Einzelfall abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Insbesondere kann auch diese Klausel selbst nur schriftlich aufgehoben oder eingeschränkt werden.
(2) Das Gleiche gilt für Vertragsbedingungen in unseren Auftragsbestätigungen und verbindlichen Angeboten.
(3) Mündliche Nebenabreden wurden und werden nicht getroffen.

§ 12 Ersetzung ungültiger Regelungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einer neuen – zulässigen – Regelung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt und den Auftraggeber nicht stärker als diese belastet.

 

 

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